Allgmeine Geschäftsbedingungen KERNGESUND am See

Nachfolgend findest Du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegliedert in 2 Abschnitte:

1. AGBs geltend für Physiotherapie bei KERNGESUND am See

2. AGBs geltend für Training und Fitness bei KERNGESUND am See


1. AGBs KERNGESUND am See - Therapie

Wahltherapeuten

Wir arbeiten als Wahltherapeuten. Die Therapien sind selbst zu bezahlen. Bei Physiotherapie und Massage bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse einen gewissen Teil rückerstattet.

Verordnungsschein

Für Physiotherapie und Heilmassage brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt.

Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

• eine medizinische Diagnose

• die Anzahl der Behandlungseinheiten und

• die verordnete Behandlung

beinhalten.

Eine gängige Verordnung lautet 6 x Physiotherapie 45 min.

Bringen Sie den Verordnungsschein, wenn nötig chefärztlich bewilligt, zur ersten Therapie mit.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn sofort mit.

Befunde

In der ersten Therapieeinheit wird ein physiotherapeutischer Befund erstellt und ein gemeinsames Ziel festgelegt. Falls vorhanden bringen Sie bitte folgende Befunde mit.

  • Röntgen, CT, MR Befunde
  • Arztbrief
  • OP Bericht
  • Rehabericht

So können wir den optimalen Therapieplan für Sie erstellen.

Bekleidung

Kommen Sie zur Therapie mit bequemer Kleidung, z.B. Sportkleidung. Bitte bringen Sie ein Handtuch, oder Leintuch für die Behandlung mit.

Termine

Die weitere Terminvereinbarung erfolgt vor Ort.

Dokumentation

Ihr/e PhysiotherapeutIn ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/s PhysiotherapeutIn. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m PhysiotherapeutIn und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

Abrechnung

Nach Abschluss Ihrer Therapieserie wird die Behandlung in Bar oder per Überweisung von Ihnen beglichen.

Sie können die Rechnung gemeinsam mit dem Verordnungsschein bei der Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen.

Wieviel Sie zurück bekommen hängt von Ihrer Krankenkasse ab.

Von der ÖGK wird 80% des Vertragspartnertarifes erstattet.

Rückerstattung ÖGK Stand Jänner 2020

Physiotherapie 30 min 23,20 Euro

Physiotherapie 45 min 34,80 Euro

Physiotherapie 60 min 46,50 Euro

Heilmassage 15 min 7,60 Euro

Manuelle Lymphdrainage 27,08 Euro

Hausbesuch 23,20 Euro

Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Wenn Sie eine Zusatzversicherungen für ambulante Therapien haben, dann können Sie dort den Restbetrag geltend machen.

Absagefrist - Stornobedingungen

Der vereinbarte Termin ist für Sie reserviert. Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls müssen wir Ihnen den Termin in Rechnung stellen.

Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ihr/e PhysiotherapeutIn ist BegleiterIn auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhält Ihr/e PhysiotherapeutIn den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e PhysiotherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

Veranwortliche

Katrin Kern, Physiotherapeutin

KERNGESUND am See

Hauptstrasse 6

4813 Altmünster

kerngesund@kgamsee.at



2. AGBs KERNGESUND am See - Training

Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der KERNGESUND am See (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios KERNGESUND am See.

Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Fitnessstudio zugänglich machen. Die AGBs sind außerdem auch auf der Website www.kgamsee.at abrufbar.

Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.

Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio zustande. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.

Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass, Cellvital Behandlungen, Personal-Coaching).

Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.


Nutzung des Fitnessstudios

Zutrittsgewährung

Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Chipkarte oder Chiparmband, welche als Mitgliedskarte, und Zutrittskarte gilt. Die Mitgliedskarte/Armband ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der Mitgliedskarte/Armband ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedskarte/Armband sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden.

Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen, bzw. Eincheck mit der Mitgliedskarte/Armband möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio ist der Zutritt bis auf Widerruf gestattet.

Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

Hygienevorschriften

Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen fern zu halten.

Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Sicherheitsvorschriften

Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreibers oder dessen Mitarbeiter einzuholen.

Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.

Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

Sonstiges

Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.

Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Täglicher Zugang für Mitglieder mit der eigenen Zutrittskarte: 06:00 – 22:00

Betreute Zeiten:

Montag – Freitag: 09:00 Uhr bis 12:30 und 14:30 – 19:00

Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch den Fitnessstudiobetreiber per Aushang, Email oder andere Kommunikationskanäle zumindest eine Woche vorher zu verkünden.

Entgelt

Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.

Das Mitglied erteilt KERNGESUND am See eine Einzugsermächtigung zum Einzug der Mitgliedsbeiträge und eventuell vereinbarter Gebühren. KERNGESUND am See behält sich das Recht vor, den Einzug auch über ein gewähltes Partnerunternehmen (Eurofit24) einziehen zu lassen.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen.

Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.


Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde verzichten die Vertragsparteien für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsabschluss auf eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ende des Kündigungsverzichts jeweils zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist.

Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;

das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.

Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen.

Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

Die durch den Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio oder durch andere Kommunikationskanäle wie z.B. Email bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.

Schlussbestimmungen

Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

Änderungen der AGB werden auf der Internetseite bekannt gegeben

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.